Rechte und Pflichten

Rechte und Pflichten unserer Schülerinnen und Schüler werden  grundsätzlich durch die  > Allgemeine  Schulordnung (ASchO) geregelt.

Alles Weitere wird durch unsere  >  Schulordnung sowie den >        Schulvertrag geregelt.

Es ist selbstverständlich, dass Schülerinnen und Schüler regelmäßig und pünktlich am Unterricht teilnehmen, die Schulordnung einhalten, notwendige Anordnungen befolgen und schulische Einrichtungen und Gegenstände pfleglich behandeln. 

Die Eltern und Erziehungsberechtigten unterstützen unsere Arbeit, indem sie Ihre Kinder anhalten, ihre Arbeiten vollständig und fristgemäß zu erledigen und pünktlich und regelmäßig zur Schule zu kommen. 

Die Mitbestimmung in den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen wird durch das Schulmitwirkungsgesetz (SchMG) in der jeweils aktuellen Fassung geregelt.

Die Klassen wählen zu Beginn jeden Schuljahres aus ihrer Mitte eine(n) KlassensprecherIn und eine(n) VertreterIn. Diese vertreten die Interessen der Klasse. Sie sind gleichzeitig Mitglied des Schülerrates. Aus ihrer Mitte wählen sie die/den SchülersprecherIn sowie ihre/seine VertreterIn. Diese vertreten die SchülerInnen in der  Schulkonferenz

Die Eltern wählen in der ersten Klassenpflegschaftssitzung zu Beginn des Schuljahres die/den Klassenpflegschaftsvorsitzende(n) und ihre/seine VertreterIn. Zum Wohle der SchülerInnen arbeiten diese mit der/dem KlassenlehrerIn zusammen. 

Die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft bilden die Schulpflegschaft. Sie wählen für die Dauer eines Schuljahres aus ihrer Mitte eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) VertreterIn. An den Sitzungen der Schulpflegschaft nimmt der Schulleiter mit beratender Stimme teil. Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern in der Schule und kann Anträge an die Schulkonferenz richten. 

Die Schulkonferenz unserer Schule besteht aus 4 SchülervertreterInnen, 4 ElternvertreterInnen und 4 LehrerInnen. Die Schulkonferenz  berät und beschließt in Fragen der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. 

Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter. Die/der  Vorsitzende des Fördervereins  kann  mit  beratender Stimme teilnehmen.

Rechte und Pflichten